Gartenarbeit: Was kann ich von der Steuer absetzen?

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Frau arbeitet im Garten, Gartenarbeit von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 2 Minuten

Du hast einen grünen Daumen und magst die Gartenarbeit? Dann weißt du ganz genau, dass das ein kostspieliges Hobby sein kann! Was aber einige nicht wissen – Gartenarbeit kannst du von der Steuer absetzen. Wie das geht, erzählen wir dir hier!

 

Was kannst du absetzen?

Das Finanzamt erkennt in diesem Fall haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Handwerkerkosten an. Beides kann für die Gartenarbeitszwecke verwendet werden. Der Unterschied zwischen den Handwerkerkosten und den haushaltsnahen Dienstleistungen liegt in den Höchstbeträgen und unterschiedlichen Voraussetzungen bezüglich steuerlicher Absetzbarkeit.

Folgende Kosten könntest du geltend machen:

  • Arbeitskosten
  • Entsorgungskosten
  • Fahrkosten
  • Maschinenkosten
  • Verbrauchsmittel wie Spül-, Schmier- oder Reinigungsmittel

 

Handwerkerkosten

Zu den Leistungen, die von einem/r Handwerker*in erbracht werden, zählen in der Regel umfangreichere Maßnahmen. Zu den typischen Handwerkerarbeiten für den Garten gehören zum Beispiel:

  • Reparaturen
  • Sanieren oder errichten einer Mauer, Umzäunung
  • Gartenteich (Anlegen, pflegen etc.)
  • Rollrasen legen

Du kannst für die Handwerkerleistungen 20 Prozent absetzen. Das geht bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 EUR. Dementsprechend muss die Rechnung bei 6.000 EUR liegen.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du bis zu 20 Prozent absetzen. Die Höchstgrenze liegt in dem Fall bei 4.000 EUR. Also müsste die Rechnungssumme bei 20.000 EUR liegen.

Bei der Gartenarbeit können allerdings nur regelmäßig anfallende Pflegearbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Zu den typischen haushaltsnahen Dienstleistungen im Garten gehören beispielsweise:

  • Hecken schneiden
  • Rasen mähen
  • Schädlinge bekämpfen

 

Wer kann die Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

Sowohl als Mieter*in als auch Eigenheimbesitzer*in kannst du die Gartenarbeit für dich erledigen lassen und diese abschließend von der Steuer absetzen. Die Eigentumsverhältnisse spielen für das Finanzamt bei der Frage tatsächlich keine Rolle.

Wichtig ist, dass die Arbeit von einem/r Profi erledigt und auf Rechnung durchgeführt ist.

 

Keine Barzahlungen!

Möchten Sie die Gartenarbeit von der Steuer absetzen, so ist eine Rechnung nötig! Die Material- und Lohnkosten müssen getrennt nachgewiesen werden.

Die Rechnungen müsstest du abschließend per Überweisung bezahlen. Die Ausgaben werden vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn du die Ausgabe mit einem Kontoauszug belegen kannst. Die Belege müsstest du außerdem mindestens 2 Jahre aufbewahren.

 

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