Bundesfinanzhof: Aktienbesteuerung für verfassungswidrig erklärt

Finanzamt Fehler / Finanzamt verstehen / Klage
Bundesfinanzhof: Aktienbesteuerung für verfassungswidrig erklärt

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 2 Minuten

Hast du schon mal Aktien mit Verlust gekauft, dann weiß du, dass du diese nur eingeschränkt verrechnen kannst. Das ginge nur mit Gewinnen aus anderen Aktienveräußerungen, nicht mit anderen Einkünften wie etwa Einkünften aus Fonds, auf die die üblichen 25 Prozent Steuern anfallen. Dazu kamen bislang noch der 5,5- prozentige Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Das hält der Bundesfinanzhof nun mal für verfassungswidrig.

 

Die Klage

Auch wenn es bei der Klage um eine relativ geringe Geldsumme handelt, schätzt der Bundesfinanzhof die Frage der Aktienbesteuerung als grundsätzlich sehr bedeutend. Die Kläger sind ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein. Das Paar hat ein Verlust von 4819 EUR aus einem Aktienverkauf im 2012 mit 3380 EUR mit anderen Kapitalerträgen verrechnen wollen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Schleswig-Holstein haben die Klage damals erst mal in der ersten Instanz abgelehnt. Das höchste deutsche Finanzgericht hat demzufolge einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

Der Bundesfinanzhof sieht diese Begrenzung8 als einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Schließlich müssten die Kläger auf die Gewinne 845 EUR Steuern zahlen. Das Paar sollte Gewinne mit dem Verlust aus den Aktienverkäufen verrechnen können, so würde die Steuer entfallen.

Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass es keinen Grund gibt, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlusten aus Geldgeschäften unterschiedlich zu behandeln.

 

Steuerreform

Die Neuregelung der Besteuerung privater Kapitalanlagen stammt aus dem Jahr 2008. Seither werden Gewinne aus Aktiengeschäften unabhängig von der Zeit, während ein Anleger die Aktien besitzt, besteuert. Ursprünglich wurden die Aktiengeschäfte nur bei einem Verkauf innerhalb einer Frist von einem Jahr versteuert.

 

Aktiengewinne versteuern

Die Kapitalertragsteuer fällt für Kapitalerträge und zählt zu einer Quellensteuer. Wenn also deine Depotbank oder dein Broker einen Sitz in Deutschland haben, werden deine Gewinne automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Steuer aus den Kapitalerträgen an.

Diese Steuer muss du für laufende Einnahmen aus Zinsen und Dividenden zahlen. Auch die Erträge aus Termin-, Wertpapier und Optionsgeschäften müssen versteuert werden. Nicht zu vergessen sind außerdem manche Versicherungsverträge, stille Geschäfte, Investmentfonds und Zertifikate.

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.