Schenkungssteuer: Was solltest du wissen?

Schenkungssteuer / Steuererklärung allgemein
Schenkungssteuer: Was solltest du wissen?

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Epikur von Samos sagte: „Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft – keinen größeren Reichtum, keine größere Freude“.

Eine Freundschaft muss du natürlich nicht versteuern. Verschenkst du dein Vermögen oder Teile davon zu deinen Lebzeiten, so ist eine Schenkungssteuer zu entrichten.

Im Grunde genommen hat die Schenkungssteuer dasselbe Prinzip wie die Erbschaftssteuer. Es soll mithilfe der Schenkungssteuer im Erbrecht vermieden werden, dass Schenkungen nur beabsichtigt werden, um im Erbfall anfallende Erbschaftssteuern zu umgehen.

 

Was ist eine Schenkung?

Unter dem Begriff Schenkung kannst du die Übertragung von Vermögen auf eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen verstehen. Bei einer Schenkung verlierst du als der/die Schenkende zum Zeitpunkt der Übergabe dein Eigentumsrecht am übereigneten Gegenstand.

Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Schenkungen:

  • Handschenkung
  • Schenkung im Todesfall
  • Schenkungsversprechen

 

Höhe der Schenkungssteuer und Freibeträge

Wie bei der Erbschaftssteuer gibt es bei Schenkungen drei Schenkungssteuerklassen:

  • Klasse: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder
  • Klasse: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und Stiefeltern
  • Klasse: Alle Nicht-Verwandten, die bei einer Schenkung begünstigt werden

Die Steuerklasse 1 legt einen Steuersatz von 7 bis zu 30 Prozent fest, je nach Höhe des Vermächtnisses. Bei Ehepartnern oder Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 EUR. Bei Kindern oder Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind, liegt dieser Betrag allerdings bei 400.000 EUR.

Bei der Steuerklasse 2 liegt der Freibetrag schon bei 20.000 EUR. Ab diesem Betrag kommt es zu einem Steuersatz von 15 bis 43 Prozent.

Bei der Steuerklasse 3 liegt der Freibetrag ebenfalls bei 20.000 EUR. Der Steuersatz beträgt hier 30 bis 50 Prozent.

 

Kettenschenkung

Wenn du beispielsweise deiner Schwiegertochter ein größeres Geldgeschenk machen möchtest, kannst du die große Schenkungssteuer umgehen. Da deine Schwiegertochter in die Klassenstufe 2 fällt, könntest du nur eine Geldsumme bis 20.000 EUR steuerfrei verschenken. So kannst du das Geld erst deinem Sohn schenken, und diese dann deiner Schwiegertochter. So kannst du bis 400.000 EUR steuerfrei an deine Schwiegertochter verschenken.

 

Wie kannst du die Schenkungssteuer reduzieren?

Zu dem Freibetrag deiner Steuerklasse gibt es noch andere Freibeträge, mit denen du dich vor einer Schenkung beschäftigen solltest:

  • Hausratfreibetrag: Der Freibetrag bezieht sich auf den verschenkten Hausrat. Bei der Steuerklasse 1 kannst du einen Hausrat bis zu der Grenze von 41.000 EUR erhalten.
  • Pflegefreibetrag: Wenn du in die Steuerklasse 2 oder 3 fällst und den Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich gepflegt hast, kannst du ein Pflegefreibetrag nutzen.
  • Versorgungsfreibetrag: Hier können bis zu 256.00 EUR für Rentenleistungen steuerfrei geltend gemacht werden. Dies gilt nur für Ehegatten oder Kinder bis zum 27. Lebensjahr im Falle einer Erbschaft.
  • Kostenfreibetrag: Wenn du ein Erbe oder eine Schenkung erhältst, entstehen oft Kosten, wie zum Beispiel Notarkosten. Dafür darfst du eine Kostenfreibetrag-Pauschale vom 10.300 EUR nutzen.

 

Die Schenkung beim Finanzamt melden

Du muss ein steuerpflichtiges Geschenk als Schenker*in und Beschenkte*r innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Wenn dein*e Notar*in die Schenkung beurkundet, dann übernimmt er/sie für dich die Meldung ans Amt. Dieses fordert dich dann auf, eine Steuererklärung abzugeben.

 

 

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